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Inhalt:
- Eintritt
-
Erprobungsstufe
- Unterrichtsfächer
- Wahlpflichtunterricht
- Zentrale Lernstandserhebung in Klasse 8
- Zentrale Abschlussprüfung in
Klasse 10
-
Abschlüsse und Berechtigungen
Die Realschule umfasst die Klassen 5
bis 10.
Eintritt
Alle Kinder können nach der
Grundschule an einer Realschule angemeldet werden. Dabei sollten die
Erziehungsberechtigten die Empfehlung der Grundschule für die Schulform,
die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint,
berücksichtigen. Über die Aufnahme entscheidet
die Schulleitung der Realschule. Für die Realschulen der Stadt Dorsten
wurden Einzugsbereiche gebildet. Grob gesagt kommen unsere Schülerinnen
und Schüler aus dem Bereich südlich der Lippe, Holsterhausen (südl. der
Borkener Straße) und allen Orten außerhalb von Dorsten (z.B. Schermbeck,
Kirchhellen).
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Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die
Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe.
Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder aus der Grundschule führen
die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die
Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. In der
Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder mit dem Ziel, die
Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer
zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler
ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.
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Unterrichtsfächer
Unterricht wird in folgenden Fächern
bzw. Lernbereichen erteilt:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch
- Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik)
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
- Musik/Kunst
- Sport
- 2. Fremdsprache (Französisch) als Wahlpflichtfach für ein Jahr ab
Klasse 6
- Französisch, Sozialwissenschaften, Biologie oder Informatik als
Neigungsschwerpunkt mit Klassenarbeiten ab Klasse 7.
Der Unterricht wird durch
Betriebserkundungen, ein Schülerbetriebspraktikum und durch Projekte ergänzt.
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Wahlpflichtunterricht
In den Klassen 7 bis 10 wird der
Pflichtunterricht um Wahlpflichtunterricht ergänzt. Der
Wahlpflichtbereich ermöglicht Wahlentscheidungen, die den Interessen der
Schülerinnen und Schüler entsprechen. Das differenzierte
Unterrichtsangebot trägt u. a. dazu bei, auf die anschließenden
beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten und die
Berufswahlfähigkeit am Ende der Sekundarstufe I zu fördern. Der
Wahlpflichtunterricht umfasst in den Klassen 7-10 die zweite Fremdsprache
Französisch, sowie Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften und
Informatik. Die Entscheidung bei Eintritt in die Klasse 7 für den gewählten
Neigungsschwerpunkt gilt in der Regel für vier Schuljahre. Darüber
hinaus wählen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 ein zusätzliches
Wahlpflichtfach aus dem Angebot der Schule. Die zusätzlichen
Wahlpflichtfächer können Lerninhalte aller Fächer ergänzen oder
vertiefen.
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Zentrale
Lernstandserhebung in Klasse 8
Zu den traditionellen Klassenarbeiten
und den Parallelarbeiten sind seit Herbst 2004 landesweite
Lernstandserhebung hinzugetreten. Mit diesen sollen Lehrkräfte die
Leistung ihrer Klassen schulübergreifend einordnen und ausgewiesen
Anforderungen und Standards messen können.
Weiter Information zum Thema sowie
aktuelle hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der
Lernstandserhebung sind unter folgender Internetadresse zu erfahren:
www.learn-line.nrw.de/angebote/lernstand
8
(siehe Link Liste)
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Zentrale
Abschlussprüfung in Klasse 10
Die zentrale Prüfung am Ende der
zehnten Klasse stellen schulformübergreifend einheitliche Anforderungen
und legen einheitliche Bewertungskriterien fest. Den Schülerzeigen sie,
ob sie die für den angestrebten Schulabschluss erforderlich Kompetenzen
erworben haben und den Lehrerinnen und Lehrer geben sie genaue
Informationen für die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Geprüft
wird in en Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Information
sind über Folgende Internetadressen zu erfahren:
·
Allgemeine Information
finden man in Internet unter: www.bildungsrortal.nrw.de/BP/Links/ZP/
·
Inhaltliche Vorgaben,
Beispielaufgaben und aktuelle Hinweise: www.learnline.nrw.de/angebote/pruefungen10
(siehe Link Liste)
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Abschlüsse und
Berechtigungen
In der Realschule können folgende
Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
Mit der Versetzung in die Klasse 10
erwerben Schülerinnen und Schüler der Realschule einen dem
Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Dieser
kann unter bestimmten Bedingungen auch bei Nichtversetzung anerkannt
werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse
10 erhalten die Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I
Fachoberschulreife - Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch einer
beruflichen Vollzeitschule oder zum Eintritt in ein
Berufsausbildungsverhältnis (Lehre). Schülerinnen und Schüler der
Realschule, die die Fachoberschulreife erworben haben, erhalten unter
bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule, höhere Berufsfachschule). Die
Berechtigung wird erteilt, wenn in allen Fächern mindestens befriedigende
Leistungen erbracht wurden. Darüber hinaus bestehen Ausgleichsmöglichkeiten.
Bei Nichtversetzung am Ende der Klasse
10 kann ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse
10-gleichwertiger Abschluss zuerkannt werden.
Für weiter Informationen über den
Bildungsgang: siehe Linkliste
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