Bildungsgang

 

 Inhalt: 
               - Eintritt
              
- Erprobungsstufe
              
- Unterrichtsfächer 
              
- Wahlpflichtunterricht 
              
- Zentrale Lernstandserhebung in Klasse 8
              
- Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10
                - Abschlüsse und Berechtigungen          

 

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10. 

Eintritt

Alle Kinder können nach der Grundschule an einer Realschule angemeldet werden. Dabei sollten die Erziehungsberechtigten die Empfehlung der Grundschule für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung am besten geeignet erscheint, berücksichtigen. Über die Aufnahme entscheidet
die Schulleitung der Realschule. Für die Realschulen der Stadt Dorsten wurden Einzugsbereiche gebildet. Grob gesagt kommen unsere Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich südlich der Lippe, Holsterhausen (südl. der Borkener Straße) und allen Orten außerhalb von Dorsten (z.B. Schermbeck, Kirchhellen).

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Erprobungsstufe 

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder aus der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. In der Erprobungsstufe beobachtet, fördert und erprobt die Schule die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kinder mit dem Ziel, die Entscheidung über die  Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.

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Unterrichtsfächer 

Unterricht wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt: 

  • Deutsch 
  • Mathematik 
  • Englisch 
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) 
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) 
  • Musik/Kunst 
  • Sport 
  • 2. Fremdsprache (Französisch) als Wahlpflichtfach für ein Jahr ab Klasse 6
  • Französisch, Sozialwissenschaften, Biologie oder Informatik als Neigungsschwerpunkt mit Klassenarbeiten ab Klasse 7. 

 Der Unterricht wird durch Betriebserkundungen, ein Schülerbetriebspraktikum und durch Projekte ergänzt.

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Wahlpflichtunterricht 

In den Klassen 7 bis 10 wird der Pflichtunterricht um Wahlpflichtunterricht ergänzt. Der Wahlpflichtbereich ermöglicht Wahlentscheidungen, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Das differenzierte Unterrichtsangebot trägt u. a. dazu bei, auf die anschließenden beruflichen und schulischen Bildungsgänge vorzubereiten und die Berufswahlfähigkeit am Ende der Sekundarstufe I zu fördern. Der Wahlpflichtunterricht umfasst in den Klassen 7-10 die zweite Fremdsprache Französisch, sowie Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Informatik. Die Entscheidung bei Eintritt in die Klasse 7 für den gewählten Neigungsschwerpunkt gilt in der Regel für vier Schuljahre. Darüber hinaus wählen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 ein zusätzliches Wahlpflichtfach aus dem Angebot der Schule. Die zusätzlichen  Wahlpflichtfächer können Lerninhalte aller Fächer ergänzen oder vertiefen.

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Zentrale Lernstandserhebung in Klasse 8

Zu den traditionellen Klassenarbeiten und den Parallelarbeiten sind seit Herbst 2004 landesweite Lernstandserhebung hinzugetreten. Mit diesen sollen Lehrkräfte die Leistung ihrer Klassen schulübergreifend einordnen und ausgewiesen  Anforderungen und Standards messen können.

Weiter Information zum Thema sowie aktuelle hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebung sind unter folgender Internetadresse zu erfahren:

www.learn-line.nrw.de/angebote/lernstand 8

(siehe Link Liste)

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Zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10

Die zentrale Prüfung am Ende der zehnten Klasse stellen schulformübergreifend einheitliche Anforderungen und legen einheitliche Bewertungskriterien fest. Den Schülerzeigen sie, ob sie die für den angestrebten Schulabschluss erforderlich Kompetenzen erworben haben und den Lehrerinnen und Lehrer geben sie genaue Informationen für die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Geprüft wird in en Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Weitere Information sind über Folgende Internetadressen zu erfahren:

·        Allgemeine Information finden man in Internet unter: www.bildungsrortal.nrw.de/BP/Links/ZP/ 

·        Inhaltliche Vorgaben, Beispielaufgaben und aktuelle Hinweise: www.learnline.nrw.de/angebote/pruefungen10

(siehe Link Liste)

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Abschlüsse und Berechtigungen  

In der Realschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden: 

Mit der Versetzung in die Klasse 10 erwerben Schülerinnen und Schüler der  Realschule einen dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen  Abschluss. Dieser kann unter bestimmten Bedingungen auch bei  Nichtversetzung anerkannt werden. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse
10 erhalten die Schülerinnen und Schüler den Sekundarabschluss I  Fachoberschulreife - Die Fachoberschulreife berechtigt zum Besuch einer  beruflichen Vollzeitschule oder zum Eintritt in ein
Berufsausbildungsverhältnis (Lehre). Schülerinnen und Schüler der  Realschule, die die Fachoberschulreife erworben haben, erhalten unter  bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen  Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule, höhere Berufsfachschule). Die
Berechtigung wird erteilt, wenn in allen Fächern mindestens befriedigende  Leistungen erbracht wurden. Darüber hinaus bestehen  Ausgleichsmöglichkeiten. 

Bei Nichtversetzung am Ende der Klasse 10 kann ein dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10-gleichwertiger Abschluss zuerkannt  werden.

Für weiter Informationen über den Bildungsgang: siehe Linkliste

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